Seilschaft

Erlebnis · Team · Klettern

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

der Seilschaft OG, Oberndorf 9/4, 4101 Feldkirchen an der Donau nachfolgend kurz „Seilschaft“ genannt.

 

Geltungsbereich

Die Seilschaft erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Seilschaft und Unternehmens-Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

 

Anforderungen an die Teilnehmer

Die Veranstaltung wird immer zielgerichtet auf die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen ausgelegt. Dabei wird Rücksicht auf das Alter, die Körpergröße, Kondition, Konstitution etc. der Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen genommen. Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es vorkommen, das einzelnen Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen die Teilnahme an einzelnen Übungen während der Veranstaltung untersagt wird.

Jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin hat vor der Veranstaltung die Teilnahmeerklärung sorgfältig durchzulesen, auszufüllen und unterzeichnet bei der Seilschaft abzugeben.

Minderjährigen Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen bis 14 Jahren ist die Teilnahme nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bzw. der gesetzlichen Vertreterin erlaubt, was mittels der Teilnahmeerklärung schriftlich erbracht werden muss.

Die Seilschaft behält sich das Recht vor einzelne Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen auszuschließen, die mangelhaft ausgerüstet, augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Veranstaltung nicht gewachsen sind oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.

 

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Seilschaft kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Veranstaltung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen) besteht.

 

Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, hat das Honorar bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf dem angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei einzulangen.

 

Änderungen des Vertrages

Veranstaltungsänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige natürliche Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen und sonstiges bleiben bei allen Veranstaltungen vorbehalten. Der Abbruch einer Veranstaltung ist notwendig, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit der Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen gefährdet erscheint. Für aus Sicherheitsgründen oder durch die Schuld des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin abgebrochene Veranstaltungen können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Terminänderungen von Seiten des Kunden sind bis 15 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Danach gilt eine Terminänderung wie Stornierung und Neuanmeldung.

 

Rücktritt und Storno

Der Kunde hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt bis spätestens 30 Tage vor Programmbeginn entstehen keine Kosten. Bei Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt entstehen folgende Kosten:

  • bis 14 Tage vor der Veranstaltung        25% vom Honorar

  • 13. bis 7. Tag vor der Veranstaltung     50% vom Honorar

  • 6. bis 2. Tag vor der Veranstaltung       75% vom Honorar

  • ab 1 Tag vor der Veranstaltung           100% vom Honorar

Zusätzlich sind eventuelle Stornokosten von Dritten (z.B. Unterkunft, Leihausrüstung, etc.) vom Kunden zu übernehmen.

 

Gewährleistung

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Veranstaltung besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht durch einen Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin an einen Trainer bzw. eine Trainerin der Seilschaft.

Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Kunden begründet, wie beispielsweise eine gesundheitliche, physische oder psychische Beeinträchtigung eines Teilnehmers bzw. einer Teilnehmerin (z.B. mangelnde Kondition, Höhenangst, udgl.), so kann der Kunde daraus keine Ansprüche ableiten.

 

Haftung

Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht ist die Seilschaft den Teilnehmern bzw. den Teilnehmerinnen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.

Die Seilschaft haftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen nehmen die Teilnehmer bzw. die Teilnehmerinnen an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teil und die Teilnahme an den einzelnen Übungen ist freiwillig. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird daher bei jedem Teilnehmer bzw. jeder Teilnehmerin vorausgesetzt. Die Seilschaft kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung natürlicher Gefahren (wie z.B. Stolpergefahr, Sturzgefahr, herabfallende Äste, Verschmutzung von Bekleidung) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin mit der Teilnahmeerklärung ausdrücklich akzeptiert. Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko für den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin bestehen bleibt.

Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Veranstaltung verpflichten sich die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen mit der Teilnahmeerklärung, sich den Anordnungen der Trainer bzw. Trainerinnen, zu unterwerfen. Sollten diese von den Teilnehmern bzw. Teilnehmerinnen ignoriert werden, kann der Seilschaft für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

Leihausrüstung

Die zur Verfügung gestellte Leihausrüstung muss mit größter Sorgfalt durch die Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen behandelt werden. Sicherheitsrelevante Ausrüstung (z.B. Klettergurte, Helm, Karabiner, etc.) darf nur nach Anordnung eines Trainers bzw. einer Trainerin durch den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin manipuliert werden.

Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer bzw. von der Teilnehmerin zu ersetzen.

 

Datenschutz

Die Seilschaft ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Kunde bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an die Trainer bzw. Trainerinnen und Unterkunft weiterzugeben.

 

Fotorechte

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin zu, dass Videos und Fotos, die während der Veranstaltung gemacht worden sind, für Werbezwecke der Seilschaft verwendet werden dürfen.

 

Referenz

Die Seilschaft ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz auf der Homepage und für Werbezwecke der Seilschaft zu verwenden.

 

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht in Linz.

 

Schlussbestimmung

Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.

 

Letztes Update: 15.10.2024